Unsere Jugendhilfen in der Schule in der Sekundarstufe I haben im Rahmen der Stadt der Kinder zahlreiche Aktionen zum Thema Kinderrechte umgesetzt.
In der Deutschherrenschule gab es ein kleines „Bowling-Angebot“. Zudem wurden in der Pause Bilder gemalt und im Anschluss auf dem Schulhof ausgestellt. Themen der Bilder: „In welchen Situationen werden Menschen behindert und wie müsste eine Welt aussehen, in der das nicht mehr so ist?“ Mit der „Bowlingaktion“ wurde genau das erreicht. Auf den Klötzen waren unterschiedliche Hindernisse und Barrieren zu sehen (Treppen, Verkehr, emotionale Überforderung, Bücher, Sprache, Töne/auditiver Unterricht). Diese Hindernisse wurden dann per Bowlingkugel gemeinsam im Team abgeräumt.
In der Ludwig-Börne-Schule und in der Otto-Hahn-Schule wurden Aktionen angeboten, bei denen sich alles um die wichtigsten Kinder- und Jugendschutzrechte drehte. Die Schulklassen setzten sich dabei intensiv mit dem Thema auseinander, später wurden die Ergebnisse auf Stellwände plakatiert oder auf dem Schulhof mit Hilfe von bunter Kreide auf den Boden geschrieben, so dass in den Schulen eine Aufmerksamkeit dafür erzeugt werden konnte.
In der Jugendhilfe in der IGS Süd konnte sich in verschiedene Perspektiven einer körperlichen Behinderung begeben werden. Dies gelang zum Beispiel mit einer speziellen Brille, die Sehbehinderungen simulieren kann, oder mit einer Partie Rollstuhlbasketball. Das Team der Johann-Hinrich-Wichern-Schule hatte ein Angebot zum „Kämpfen und Raufen“ vorbereitet. Hier ging es vor allem um das Erproben von Körperlichkeit in verschiedenen Spielen, unabhängig von Geschlecht und körperlichen Fähigkeiten. 7 Schüler:innen – eine Schülerin wurde von ihrer kampfsporterprobten Teilhabeassistentin begleitet – waren mit dabei. Besonders der Bodenkampf hatte allen sehr viel Spaß bereitet. Außerdem wurde im Zusammenhang mit dieser Aktion ein neuer Boxständer eingeweiht. Der Boxständer wurde geboxt, gekickt und hat zum Glück alles klaglos hingenommen.
Wie jedes Jahr wurde die Stadt der Kinder von der Stadt Frankfurt am Main und dem Frankfurter Kinderbüro zur Förderung der Kinderrechte veranstaltet. In diesem Jahr stand der Artikel 23 „Recht auf Förderung von Kindern mit Behinderung“ im Fokus.